Allgemeine Geschäftsbedingungen Walserweg 2022

 

 

 

 

Vertragsabschluss

Die Walservereinigung (WVG) Graubünden, Davos Dorf stellt die Angebote zusammen und ist der Reiseveranstalter. HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER, Parpan ist als Buchungsstelle beauftragt, die Geschäfte abzuwickeln. Ab dem Zeitpunkt der Buchung werden die Rechte und Pflichten aus der individuellen Vereinbarung, inklusive der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, wirksam.

1. Preise und Zahlungsbedingungen
Die in der Reservationsbestätigung aufgeführten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und inkl. Mehrwertsteuer, jedoch exkl. allfällige Überweisungsspesen. Mit der von HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER ausgestellten Rechnung ist eine Anzahlung von 20% innert 10 Tag zu leisten. Die restlichen 80% sind 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Wenn die Anzahlung nicht fristgerecht eingeht, wird die Zimmerreservation aufgehoben.
Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Beginn des Arrangements, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Erhalt der Reservationsbestätigung mit Einzahlungsschein zu bezahlen. Das Arrangement kann erst angetreten werden, wenn die Überweisung des gesamten geschuldeten Betrages an die Buchungsstelle eingetroffen ist. Der Abschluss einer Annullations-kostenversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Bei Kreditkartenzahlung oder Zahlung mit Twint fällt eine zusätzliche Gebühr von 3 % an.

2. Kurzfristige Buchung (4 Arbeitstage vor Antritt des Arrangements)
Eine Buchung gilt als kurzfristig, wenn diese 4 Arbeitstage vor dem Reiseantritt bei der Buchungsstelle ein trifft. Die Buchungsstelle HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER behält sich daher vor, allfällige zusätzlichen anfallenden Unkosten (z.B. Expressgebühren) bei kurzfristigen Buchungen in Rechnung zu stellen. Die Gebühren werden nach Aufwand verrechnet.
Bei kurzfristiger Buchung, ist nur eine Zahlung mit Kreditkarte oder Twint möglich. Kosten siehe Punkt 1.

3. Umbuchung
Bei Änderungen bzw. Umbuchung der Reservation wird eine Umbuchungs- bzw. Bearbeitungsgebühr von Pauschal CHF 60.00 verrechnet. Umbuchungen müssen bis 7 Tage vor Reisbeginn gemeldet werden. Eine Garantie, dass die gewünschte Umbuchung beim Hotel Partner möglich ist, können wir nicht abgeben.

4. Annullierung der Buchung für ein Pauschalarrangement
Eine eventuelle Annullierung der Anmeldung muss eingeschrieben an HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER gerichtet werden. Bei einer Annullierung erheben wir die folgenden Bearbeitungsgebühren: Erfolgt die Annullierung bis 30 Tage vor Reisebeginn = CHF 150.-- ab 29 Tage vor Reisebeginn = 30% des Gesamtpreis, ab 21 Tage vor Reisebeginn = 50% des Gesamtpreis, ab 14 Tage vor Reisebeginn = 75% des Gesamtpreis, ab 7 Tage vor Reisebeginn oder während der Reise = 100% des Gesamtpreis. Die Differenz zwischen Ihren bereits geleisteten Zahlungen und diesen Gebühren wird Ihnen rückvergütet. Massgeblich für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei uns. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, zum Beispiel bei ELVIA. Achtung: Die Versicherungspolice muss spätestens 8 Tage nach Ausstellung der definitiven Reisebestätigung abgeschlossen werden.

5. Beanstandungen
Sind nachweisliche Mängel vorhanden, die nicht örtlich behoben werden können, ist die Buchungsstelle BIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER unverzüglich zu verständigen, damit alles Notwendige unternommen werden kann, um die Leistungsbeeinträchtigung zu beheben oder einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Falls der Feriengast seine gebuchte Unterkunft oder die ihm vorgeschlagene gleichwertige Alter-native nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung. Ebenso ist in solchen Fällen jegliche Haftung ausgeschlossen. Auf Beanstandungen oder allfällige Ansprüche wird nur nach einer Mitteilung innert 72 Stunden nach Inanspruchnahme der Dienstleistung eingegangen. Die Ansprüche sind zudem spätestens innert 10 Tagen nach Aufenthaltsende der Buchungsstelle HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER schriftlich einzureichen, ansonsten erlischt jeder Anspruch auf Schadenersatz.

6. Programmänderungen, höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse
Der Reiseveranstalter (WVG), sowie die Buchungsstelle HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare Umstände dies erfordern. Soweit möglich wird versucht, gleichwertigen Ersatz anzubieten.
Hindern spezielle Ereignisse (z.B. extreme Wetterlage, höhere Gewalt, Epidemien, Pandemien Umweltkatastrophen oder Naturgewalten, behördliche Massnahmen, Unruhen) die Leistungserbringung, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Buchung auch entschädigungslos zu kündigen. In diesem Falle erhält der Kunde den einbezahlten Betrag zurück und verzichtet indessen auf weitere Ansprüche.

7. Haftung
Der Reiseveranstalter (WVG), sowie die Buchungsstelle HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER haftet lediglich für die ordnungsgemässe Reservation vor Ort. Er haftet jedoch nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten, die von ihm nicht beeinflusst werden können, wie: Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, Lift etc. oder Verminderung des Mietwertes infolge Umweltschäden, vorübergehende Lärmemissionen vor Ort, z.B. Verkehrsumleitung, Baustellen etc. Der Reiseveranstalter (WVG), sowie die Buchungsstelle HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER vergütet nur den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder einen allfälligen Mehraufwand, soweit es der Buchungsstelle, der örtlichen Ver-tretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Der Reiseveranstalter (WVG), sowie die Buchungsstelle HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER haftet nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf folgende Ursache zurückzuführen ist:
7.1 auf Versäumnis des Kunden vor oder während der Reise;
7.2 auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt ist;
7.3 auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung des Reise-veranstalters (WVG) sowie der Buchungsstelle HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER auf maximal den vereinbarten Preis für das Pauschal-arrangement beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grob-fahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet der Reiseveranstalter, sofern die Schäden durch ihn oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Hotelgast verursacht werden, muss dieser vollumfänglich aufkommen. Die Hausordnungen in den jeweiligen Hotel-unterkünften sind einzuhalten. Allfällige Schäden sind dem Besitzer oder dessen Vertreter vor Abreise zu melden.

8. Versicherung
HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER empfiehlt den Kunden den Abschluss einer Annullationskostenversicherung (siehe auch Punkt Annullierung der Buchung für ein Pauschalarrangement). Der Kunde ist selbständig für eine ausreichende Krankenkasse und Unfallversicherung verantwortlich.

9. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen schierle multimedia/BIKE-EXPLORER und die WVG gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem, auf das Ende des gebuchten Pauschal-arrangements folgenden Tag.

10. Gepäcktransport- und Versicherung
Das Gepäck wird mit dem öffentlichen Verkehr oder Privatauto befördert. Pro Person wird ein Gepäckstück in normaler Reisegrösse transportiert. Wir weisen darauf hin, dass das Gepäck nicht versichert ist. Eine Gepäckversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstände sind CH-7076 Parpan und CH-7260 Davos.

12. Buchungsstelle
HIKE-EXPLORER by BIKE-EXPLORER
Mülistrasse 16, CH-7076 Parpan
++41 (0)81 356 22 44
buchungen@hike-explorer.ch
www.bike-explorer.ch